Nachtflugausbildung
Die
Nachtflugqualifikation berechtigt Sie zum Fliegen bei Nacht
unter Sichtflugregeln, in der Zeit von 30 Minuten nach
Sonnenuntergang bis 30 Minuten vor Sonnenaufgang. Die Voraussetzung für den Erwerb der
Nachtflugberechtigung ist der PPL (A) FCL. |
Die Ausbildung kostet inkl. der gesetzl. MwSt. von derzeit
19% und umfasst:
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5 h Flugausbildung
(C-172) |
€ |
975,00 |
Lehrerhonorar praktische Ausbildung 5 h |
€ |
260,00 |
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Bitte beachten Sie:
Vorstehende Aufstellung ist ein Berechnungsbeispiel und versteht sich
zuzüglich Befeuerungsgebühren, Lande- und Anfluggebühren sowie Gebühren
und sonstige fremde Kosten.
Bei den 5 - Flugstunden handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststunden. Über die 5
Flugstunden hinaus anfallende Mehrstunden werden zusätzlich nach der
jeweils gültigen, allgemeinen Preisliste berechnet. Das gleiche
gilt für die Fluglehrerstunden.
Theorie
Unterweisung in gesetzliche Bestimmungen und
Vorschriften, sowie Gefahren bei Nachtflügen
Praktischer Unterricht
Mindestens 5 Flugstunden in der
entsprechenden Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mind. 3 Stunden
mit Fluglehrer, davon mind. 1 Stunde Überland-Navigation mit mind. 1
Überlandflug mit Fluglehrer von mind. 50 km und 5 Alleinstarts- und
Landungen bis zum vollständigen Stillstand
Prüfung
Es erfolgt weder eine
theoretische noch eine praktische Prüfung. Die Flugschule bestätigt die
Teilnahme an der Nachtflugausbildung, wonach die Eintragung der
Berechtigung durch die zuständige Behörde in die Lizenz erfolgt.
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