Ausbildung

Sie wollen selber fliegen...

Die Ausbildung zum Privatflugzeugführer erfolgt in unserer Ausbildungseinrichtung. Hier können Sie zwei Arten von Lizenzen erwerben. Der PPL (A) FCL oder der LAPL (A), Light Aircraft Pilot License.

Die Ausbildung umfasst den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung auf unseren beiden Ausbildungsflugzeugen, der Cessna 172 N und der Cessna 150 M.

Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Die Erlaubnis als Privatflugzeugführer erhält man ab dem 17. Lebensjahr. Weitere Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis ist die medizinische Tauglichkeit und die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunkdienstes BZF I oder II. Natürlich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit die Ausbildung für diese Berechtigung bei uns zu absolvieren.

Ein Fluglehrer wird Sie durch die gesamte Ausbildung begleiten. Der Beginn der flugpraktischen Ausbildung ist jederzeit möglich und setzt keinen Abschluss der theoretischen Ausbildung voraus.

Die theoretische Ausbildung wird individuell, im Rahmen eines Lehrgangs und teilweise im Selbststudium durchgeführt.